Entwurfs- und Bauvermessung

Sie planen die Bebauung Ihres Grundstücks? Welche Vorhaben lassen sich auf dem Grundstück verwirklichen?
Wir begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben und unterstützen Sie in der Planungs- und Ausführungsphase.


Anfertigung von Lage- und Höhenplänen zu Planungszwecken
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Der Lageplan enthält im Wesentlichen

  • eine aktuelle Höhen- und Bestandsaufnahme der planungsrelevantenTopografie (Geländebeschaffenheit, Häuser- und Nebengebäude, Straßen, Bäume...)
  • den rechtmäßigen Katasterbestand unter Berücksichtigung der Genauigkeits-und  Zuverlässigkeitsangaben der Darstellung der Flurstücke und Gebäude in der digital geführten Liegenschaftskarte
  • planungs- und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (z.B. Inhalte eines Bebauungsplanes oder die Lage von Baulasten zugunsten oder zulasten des Baugrundstücks) sowie Erhebungen zur Beurteilung des Einfügens eines Projektes in die umgebende Bebauung

Amtliche Lagepläne zum Bauantrag:

Sind die Bauzeichnungen fertig erstellt worden, wird das Bauvorhaben mit Angabe von Grenzabständen in den zuvor erstellten Lageplan zu Planungszwecken eingetragen. Die Abstandflächen werden berechnet und eingezeichnet. Soweit erforderlich erfolgt eine Grund- und Geschoßflächenberechnung.
Durch Unterschrift und Siegel beurkundet der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, dass im Lageplan das Kataster richtig dargestellt ist, die Topographie zeitnah erhoben wurde und das Bauvorhaben geometrisch mit den planungsrechtlichen Festsetzungen übereinstimmt. Damit weiß die Bauaufsichtsbehörde: alles ist rechtlich einwandfrei. Und Sie erhalten schneller Ihre Genehmigung und können mit dem Bau beginnen.

Gebäudeabsteckungen:
Um Grenzen und Abstände korrekt einzuhalten, sollte Ihr Bauobjekt vom Fachmann abgesteckt werden. Der ÖbVI garantiert die exakte Stellung des Baukörpers in Bezug zu den Eigentumsgrenzen und führt die technischen Absteckungs- arbeiten durch, z.B:

  • Grobabsteckung: örliche Angabe der Baugrube vor Baubeginn
  • Feinabsteckung: Übertragung des Bauwerks nach Lage und Höhe auf Schnurgerüste.

Baukontrollmessungen:
dienen der Qualitätssicherung während der Bauphase, um Überschreitungen der Toleranzen rechtzeitig erkennen zu können.

Bescheinigungen zur Vorlage bei Baubehörden:
z.B. Bescheinigung der Übereinstimmung von Lage und Höhe des Bauwerks und der

Baugenehmigung zur Vorlage bei Baubehörden (Sockelabnahme).

Anfertigung von Bebauungs-, Vorhaben- und Erschließungsplänen:
Bestandsaufnahme, grafische Ausgestaltung der Pläne, Bescheinigung der Übereinstimmung mit dem Kataster und der geometrische Eindeutigkeit.

Sonstige vermessungstechnische Betreuung von Bauvorhaben jeder Größenordnung.
Achsüberprüfungen, Lotungen, Massenermittlungen, etc.