Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/innen (ÖbVI)
Öffentich bestellte Vermessungsingenieure sind vom Land beliehene Personen, denen der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Die öffentliche Bestellung erfolgt nur, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrung in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurde.
Die ÖbVI unterliegen im hoheitlichen Bereich der Vermessung der fachlichen Aufsicht der Bezirksregierungen in NRW. Soweit wir hoheitliche Aufgaben wahrnehmen sind wir an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung gebunden.
Durch die Bindung an das Berufsrecht ist unser Handeln von Objektivität, Neutralität und persönlichem Verantwortungsbewußtsein bestimmt. Wir üben unseren Beruf selbstständig und eigenverantwortlich aus.